Handwerkerbonus 2017
Gefördert werden Arbeitsleistungen, welche von Handwerkern und befugten Gewerbetreibenden bei der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung eines in Österreich gelegenen Wohnobjekts erbracht werden. Da der Handwerkerbonus 2016 schnell ausgeschöpft war, empfiehlt Malermeister Christian Steinberger den Handwerkerbonus 2017 rasch zu beantragen.
Haben Sie vor, Ihre Räume neu ausmalen zu lassen?
→ Renovierungsarbeiten an Außenfassaden durchzuführen?
→ Türen und Fenstern (innen wie außen) zu streichen?
→ Alten Parkettboden zu sanieren?
So funktioniert der Handwerkerbonus Kärnten:
Wer freut sich nicht, wenn er die Kosten für Arbeiten am Haus oder in der Wohnung senken kann. Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an natürliche Personen. Der/Die AntragstellerIn muss das Wohnobjekt, an dem die Arbeiten durchgeführt werden, für private Wohnzwecke nutzen und dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Pro AntragstellerIn kann pro Kalenderjahr für ein Wohnobjekt ein Förderungsantrag gestellt werden.
Die Förderungshöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (=Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro pro Wohnobjekt und Kalenderjahr. Das bedeutet, dass pro Wohnobjekt und Kalenderjahr Arbeitsleistungen in der Höhe von maximal 3.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) gefördert werden können.
Die Mindesthöhe der vorgelegten Kosten für die Arbeitsleistungen muss pro Endrechnung jedenfalls 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen. In einem Förderungsantrag können mehrere Endrechnungen für Arbeitsleistungen unterschiedlicher Maßnahmen (z.B. Malerarbeiten, Austausch von Fenstern, usw.) gesammelt vorgelegt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Kostenzuschusses.
Nicht Gegenstand der Förderung sind Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neuschaffung oder Erweiterung von bestehendem Wohnraum und Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnobjekts sowie gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten, Gutachten und Ablesedienste.
Hier weitere Informationen zum Downloaden:
→ Quelle: www.handwerkerbonus.gv.at
→ FAQ – häufig gestellte Fragen
→ Infoblatt Handwerkerbonus
→ Förderungsrichtlinien
→ Liste förderungsfähiger Gewerbe
Gerne übernehmen, helfen und unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Abwicklung zum Handwerkerbonus.
RUFEN SIE UNS AN:
+ 43 (0) 4262 – 3117 oder nutzen Sie das Kontaktformular.